Der gemeinnützige Sektor umfasst eine breite Palette verschiedener Organisationen, wie z. B. Bürgergesellschaften, Berufsstände, Gewerkschaften, Stiftungen, gemeinnützige Fonds, politische Parteien und Bewegungen, Kirchen und religiöse Gemeinschaften, gemeinnützige Organisationen, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen, öffentliche Universitäten und andere Einrichtungen. Die Rechtsvorschriften zur Regelung der Tätigkeiten des gemeinnützigen Sektors sind so umfangreich (mehr als 50 Gesetze), dass es ohne besondere Kenntnisse nicht möglich ist, Prüfungsleistungen in diesem Bereich zu erbringen. Ich verfüge über eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des gemeinsamen Bildungsprojekts des Finanzministeriums der Slowakischen Republik und der SKAU für Typologie und Finanzierung, Rechnungswesen und Prüfung von Unternehmen, die nicht für geschäftliche Zwecke gegründet sind.

Die Prüfungspflicht für gemeinnützige Organisationen ist meist in Sondergesetzen festgelegt. Es soll aber die Höhe der Zuschüsse aus dem Staatshaushalt, dem Haushalt der staatlichen Fonds und dem Gemeindehaushalt in Betracht gezogen werden oder die Höhe des Einkommens, wie im Fall von politischen Parteien.